C.F.W. Siegel’s Musikalienhandlung
Correspondence
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1.
1.1.
Am 1. Januar 1846 gründete Carl Friedrich Wilhelm Siegel (1819–1869) gemeinsam mit Edmund Stoll in Leipzig die Buch- und Musikalien-Verlags und Sortimentshandlung Siegel & Stoll. 1850 schied Stoll aus und rief seinen eigenen Verlag ins Leben. 1862 gab Siegel nach zwei Verlagsübernahmen das Kommissionsgeschäft an seinen Mitarbeiter August Robert Forberg ab. Nach Siegels Tod übernahm 1870 Robert Linnemann (1845–1909) die Firma und benannte sie um in C.F.W. Siegel’s Musikalienhandlung (R. Linnemann). Unter seiner Ägide wurde das Verlagsgeschäft stetig erweitert. 1901 traten Carl (1872–1945) und Walther Richard Linnemann (1874–1932) in den Verlag ein und führten ihn nach dem Ausscheiden ihres Vaters am 1. Oktober 1902 weiter. Ende Februar 1903 übernahmen sie den Buch- und Musikverlag E.W. Fritzsch und damit auch das Musikalische Wochenblatt 1. 1919 erwarben die Brüder den Verlag Fr. Kistner und fusionierten im Juli 1923 mit diesem zu Fr. Kistner & C.F.W. Siegel.
1943 wurde der Verlag zwar ausgebombt, nach dem Krieg nichtsdestoweniger in Leipzig weitergeführt; 1948 aufgrund der politischen und wirtschaftlichen Umstände im westfälischen Lippstadt neu gegründet, ist er seit 1966 im Kölner Raum ansässig. Seit 2013 sind die beiden Zweige wieder vereint.
1. Reger-Bezug
Kurz nach seinem Umzug nach Weiden Mitte Juni 1898 bot Reger Richard Linnemann seine Klavierbearbeitungen von Choralvorspielen Johann Sebastian Bachs (RWV Bach-B4) an und erhoffte von diesem, in seiner “so sehr schlechten pekuniären Lage, vielleicht ein Honorar von 60–80 M” (Brief) zu erhalten. Eine Drucklegung in C.F.W. Siegel’s Musikalienhandlung erfolgte jedoch nicht (das Werk erschien 1900 im Verlag Jos. Aibl); erst 1901 mit der Herausgabe der Leicht ausführbaren Kompositionen zum gottesdienstlichen Gebrauche op. 61 (siehe Entstehung) kam es zu einer Geschäftsbeziehung. Reger hielt im Folgenden den Kontakt und versprach: “Sobald ich wieder was Neues habe, werde ich Ihren hochgeschätzten Verlag nicht vergessen!” (Postkarte vom 13. November 1902)
Der seit 1903 wirksame Vertrag Regers mit Lauterbach & Kuhn verhinderte zwar eine freie Zusammenarbeit mit C.F.W. Siegel’s Musikalienhandlung, doch entschied sich Linnemann für die Herausgabe des Gesangs der Verklärten op. 71, der von Regers Hauptverleger zuvor abgelehnt worden war. Dankbar darüber, dass Linnemann das kommerzielle Wagnis einging, das “schwerwiegende[…] Werk” in Verlag zu nehmen, kündigte er diesem zum Ausgleich an, “nach u. nach noch andere in jeder Beziehung populärere Werke liefern” zu wollen.1 Aufgrund von Differenzen in Fragen des Urheberrechts (betreffend die neu gegründete Genossenschaft deutscher Tonsetzer) trübte sich das Verhältnis zwischen Komponist und Verleger, und auch die Drucklegung des Opus 71 verzögerte sich bis in das Jahr 1905.2 Zu einer weiteren Zusammenarbeit kam es, trotz einer erneuten Absichtserklärung Regers, nicht mehr.3
Object reference
C.F.W. Siegel’s Musikalienhandlung, in: Reger-Werkausgabe, www.reger-werkausgabe.de/mri_inst_00077.html, version 3.1.0-rc3, 20th December 2024.
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