Lauterbach & Kuhn
Correspondence
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1.
1.1.
1902 gründeten Carl Lauterbach (1871–1926) und Max Kuhn (1874–1947) einen Musikverlag in Leipzig. Die beiden Verleger, Neulinge auf diesem Gebiet, wollten anspruchsvolle Werke in einwandfreiem Notendruck herausgeben, und dies in einer über dem Niveau damaliger Editionen stehenden Ausstattung, für die renommierte Jugendstilkünstler gewonnen wurden. Das machte ihr Programm künstlerisch wertvoll, jedoch auch kommerziell gefährdet. Reger war der zentrale Komponist während der Aufbauphase;1 Lauterbach und Kuhn waren auf ihn durch die Zeitschriftenbeilage des Liedes Sehnsucht in der Neuen Musik-Zeitung gestoßen, das dann als Nr. 1 das erste gemeinsam veröffentlichte Opus 66 anführen sollte. Ab 1903 trat der im Überschwang sittenwidrig auf Lebenszeit geschlossene Verlagsvertrag in Kraft; Reger verpflichtete sich darin, alle seine Werke zuerst Lauterbach & Kuhn anzubieten, und erhielt im Gegenzug die Garantie eines jährlichen Mindesthonorars von 4000 Mark. Seine Sinfonietta op. 90 ist den beiden Verlegern gewidmet.
1903 veröffentlichte Lauterbach & Kuhn einen Teil des musikalischen Nachlasses von Hugo Wolf. Reger erklärte sich am 20. Juli 1903 bereit, dessen “Redaktion […] zu übernehmen! Daß ich alles nach bestem Wissen u. Können machen werde – das wissen Sie wohl! Die Herren in Wien machen das zu sehr „genial“ d.h. in diesem Falle unordentlich!” 2. In diesem Zusammenhang steht ein Aufsatz Regers (Hugo Wolfs künstlerischer Nachlass RWV Schriften A3), der im Februar 1904 in den Süddeutschen Monatsheften erschien.
Während der folgenden Jahre versuchte Reger zwar immer wieder, den Verlag mit leicht spielbaren Kompositionen für kaufmännische Verluste durch seine Hauptwerke zu entschädigen (siehe etwa Schlichte Weisen op. 76). Durch die Ablehnung einzelner Werke entstanden dennoch Missstimmungen. Letztlich erwiesen sich die unternehmerischen Schwierigkeiten bei der Durchsetzung eines so ambitionierten Komponisten wie Reger als zu groß für den jungen Verlag, worunter das persönliche Verhältnis zwischen den Verlegern und dem Komponisten zu leiden begann – unbedachte Äußerungen taten ihr Übriges. Um seine größeren Werke angemessen verbreiten zu können (und wohl auch, um seiner durch eine erste Adoption angewachsenen Familie ein gutes Auskommen zu sichern), unterschrieb Reger 1907 entgegen den Absprachen mit Lauterbach & Kuhn einen Vertrag mit dem Verlag C.F. Peters. Darüber zerbrach nicht nur die Duzfreundschaft mit Lauterbach und Kuhn;3 in einem nach harten rechtsanwaltlichen Auseinandersetzungen zum 1. Januar 1908 geschlossenen Vertrag wurde Reger zudem zur jährlichen Abgabe eines Bandes Schlichter Weisen “oder eine[r] Folge von 6 leichten bis mittelschweren Vortragsstücken für Violine und Klavier oder Violoncello und Klavier” bis 1913 verpflichtet4. Auch nach Übernahme des Verlagsgeschäfts von Lauterbach & Kuhn durch Ed. Bote & G. Bock Ende 1908 blieb Reger an diesen Vertrag gebunden.
Object reference
Lauterbach & Kuhn, in: Reger-Werkausgabe, www.reger-werkausgabe.de/mri_inst_00081.html, version 3.1.0-rc3, 20th December 2024.
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